Eine Immobilie zu verkaufen ist für viele eine Herzensangelegenheit. Es gibt viele Beweggründe und in den seltensten Fällen sind diese positiv. Gerade in diesen schwierigen Zeiten und bei einer so tiefgreifenden Entscheidung benötigen Sie einen kompetenten und professionellen Makler an Ihrer Seite. Sie brauchen jemanden, der Sie mit der richtigen Fachkenntnis berät und Sie vor dubiosen Angeboten aus der Umgebung oder sogar der direkten Nachbarschaft schützt. Eine Besichtigung Ihrer Immobilie gewährt immer einen Einblick in Ihre Privatsphäre. Aus diesem Grund sollte Diese nur mit vorgeprüften und seriösen Interessenten erfolgen. Die richtige Vorbereitung und Vorauswahl und die spätere professionelle Verhandlung hat oberste Priorität und wahrt Ihre Interessen. Erfahren Sie hier die ersten Schritte.
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HONORAR
Seit dem 23.12.2020 gibt es eine neue Regelung zur Maklerprovision. Diese ist sowohl mit dem Verkäufer, als auch mit dem Käufer zu vereinbaren. Für beide Parteien gilt die gleiche Höhe. Damit wird bei einem Verkauf folgende Provision vereinbart: Verkäufer 3 % zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer und Käufer 3 % zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer
ERFORDERLICHE DOKUMENTE
Für die Wertermittlung und den Verkauf Ihrer Immobilie benötigen wir einige Unterlagen. Die wichtigsten Dokumente wie der Grundbuchauszug, der Lageplan, die Flurkarte, sämtliche Grund- und Aufrisse, die Wohngebäudeversicherung und eine Wohnflächenberechnung befinden sich meist zusammengefasst in Ihrer Hausakte. Sollten einige der Dokumente fehlen, unterstützten wir Sie gern bei der Einholung und erledigen die erforderlichen Behördengänge für Sie.
ENERGIEAUSWEIS
Im Zuge der Verkaufsaktivität muss dem Interessenten der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden, da sonst Geldbußen drohen. Weiterhin müssen die Angaben aus dem Energieausweis bei der Schaltung eines Online-Inserates mit angegeben werden. Sollte Ihnen kein Energieausweis vorliegen, unterstützen wir Sie gern bei der Einholung eines solchen Dokuments. Für die Erstellung durch einen externen Dienstleister fallen zusätzlichen Kosten in Höhe von ungefähr 150,00 Euro an.
MARKETING
Zu Zeiten des Internets bieten Zeitungsannoncen nicht mehr den gewünschten Effekt. Die Kosten für eine Annonce in einem der Printmedien steht in keinem Verhältnis zur immer weiter rückläufigen Anzahl der sich meldenden Interessenten. Aus diesem Grund konzentrieren wir uns bei der Vermarktung auf die Insertion auf den gängigen Immobilienportalen. Eine aussagekräftige Überschrift, ansprechende Bilder und Grundrisse und eine realistische Beschreibung der Immobilie und der Gegebenheiten sind ausschlaggebend.
BESICHTIGUNGEN
Wir lassen Sie mit den Interessenten nicht allein! Nach der Vorselektion und Terminabstimmung mit Ihnen, begleiten wir die Interessenten zu Ihnen und führen sie durch Ihre Immobilie. Wir erläutern Details und nehmen zu eventuell aufkommenden Fragen Stellung. In Abstimmung mit Ihnen können, aber müssen Sie nicht mit dabei sein. Hier berücksichtigen wir gern Ihre individuellen Vorstellungen.
VERHANDLUNG UND ABSTIMMUNG
Wenn es konkret wird, stehen wir Ihnen bei. In dieser Phase bleiben wir eng mit Ihnen abgestimmt, vertreten Ihre Interessen und beraten Sie. In Abstimmung mit Ihnen können Sie bei der Verhandlung anwesend sein, oder wir stimmen die Strategie gemeinsam im Vorfeld ab und informieren den Kaufinteressenten über das Ergebnis. Neben der Verhandlung zum Kaufpreis wird auch der Zeitpunkt der Übergabe der Immobilie abgestimmt. Hier berücksichtigen wir gern Ihre individuellen Vorstellungen.
KAUFVERTRAG
Wir stellen alle für die Kaufvertragserstellung notwendigen Informationen zusammen und lassen die zuvor verhandelten Eckdaten und Bedingungen mit einfließen. Gern schlagen wir Ihnen und dem Kaufinteressenten einen geeigneten Notar vor und lassen nach beiderseitiger Zustimmung einen Kaufvertragsentwurf vorbereiten. Sobald der Entwurf vorliegt, besprechen wir diesen auf Wunsch gern mit Ihnen und dem Kaufinteressenten. Beide Seiten sollen und müssen wissen, was sie bei dem späteren Notartermin unterzeichnen. Bitte beachten Sie, dass zwischen der Vorlage des Kaufvertragsentwurfes und dem eigentlichen Notartermin eine Frist von 14 Tagen liegen muss. Dies soll sicherstellen, dass beide Seiten hinreichend Zeit hatten den Vertrag zu lesen und es zu keinem „Türklinkengeschäft“ kommt. Natürlich begleiten wir Sie und den Kaufinteressenten bei dem Notartermin, um ggfls. aufkommende Fragen oder Unklarheiten beseitigen zu können.
ÜBERGABE
Erst wenn alle behördlichen Genehmigungen vorliegen und die kaufvertraglichen Regelungen hinsichtlich Kaufpreisbelegung und Nutzen-Lasten-Wechsel erfüllt sind, führen wir die Übergabe der Immobilie durch. Neben den Zählerständen für Wasser, Strom und Heizung werden die Anzahl der übergebenen Schlüssel protokolliert und die Hausakten, welche die Immobilie betreffen, übergeben.