Als Vermieter wünscht man sich eine marktgerechte Miete, ein langjähriges Mietverhältnis und einen unkomplizierten und ordentlichen Mieter. Wir unterstützen Sie hierbei zielstrebig und kompetent. Aufgrund der neuen Gesetzeslage (Besteller Prinzip) obliegt die Honorierung dieser Dienstleistung dem Auftraggeber – somit i. d. R. dem Vermieter der Wohnung. Wir möchten Sie hier über den Ablauf und unsere Serviceleistungen informieren.

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HONORAR
Unseren nachfolgend dargestellten Rund-um-Service honorieren Sie als Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrages mit einer Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten (2 Nettokaltmieten zzgl. 19 % MwSt.).

ERFORDERLICHE DOKUMENTE
Für die Vermietung Ihrer Immobilie benötigen wir einige Unterlagen. Hierzu zählt neben der genauen Angabe der Wohnfläche der Grundriss, die Information über die aktuelle Höhe der Nebenkosten, bzw. die letzte Betriebskostenabrechnung, der vormals geschlossene Mietvertrag und der Energieausweis. In der Regel sollte Ihre Hausverwaltung alle erforderlichen Dokumente zur Verfügung stellen.

ENERGIEAUSWEIS
Bei der Besichtigung mit Mietinteressenten muss ein Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden, da sonst Geldbußen drohen. Weiterhin müssen die Angaben aus dem Energieausweis bei der Schaltung eines Online-Inserates mit angegeben werden. Sollte Ihnen kein Energieausweis vorliegen, unterstützen wir Sie gern bei der Einholung eines solchen Dokuments. Für die Erstellung durch einen externen Dienstleister fallen zusätzlichen Kosten in Höhe von ungefähr 150,00 Euro an.

MARKETING
Zu Zeiten des Internets bieten Zeitungsannoncen nicht mehr den gewünschten Effekt. Die Kosten für eine Annonce in einem der Printmedien steht in keinem Verhältnis zur immer weiter rückläufigen Anzahl der sich meldenden Interessenten. Aus diesem Grund konzentrieren wir uns bei der Vermarktung auf die Insertion auf den gängigen Immobilienportalen. Eine aussagekräftige Überschrift, ansprechende Bilder und Grundrisse und eine realistische Beschreibung der Immobilie und der Gegebenheiten sind ausschlaggebend.

BONITÄTSPRÜFUNG
Nach erfolgter Besichtigung der Wohnung, erhält der Interessent einen Fragebogen auf dem er seine Angaben zu seiner Person und Situation macht. Unter Berücksichtigung der Datenschutzverordnung erfragen wir hier die persönlichen Daten und lassen diese durch folgende Unterlagen zusätzlich belegen: Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft und die Mietschuldenfreiheitsbestätigung des vorherigen Vermieters. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist das Vervielfältigen von Ausweisdokumenten wie Reisepass oder Personalausweis untersagt, lediglich darf um die Vorlage dieser Dokumente gebeten werden.
Die Frage nach „Raucher oder Nichtraucher“ unterliegen dem Datenschutz und darf somit nicht abgefragt werden. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Auskunft, die wir bei der Mieterauswahl natürlich berücksichtigen.

VORAUSWAHL
Nach eingehender Prüfung der Unterlagen und der Vorauswahl der in Frage kommenden Interessenten, leiten wir Ihnen die vollständig zusammengetragenen Dokumente, zusammen mit einer Handlungsempfehlung an Sie weiter. Wenn Sie es wünschen, arrangieren wir auch gern ein persönliches Kennenlernen mit Ihrem „Favoriten“. Ihnen obliegt die abschließende Entscheidung, ob wir mit dem Interessenten einen Mietvertrag abschließen, oder die Suche fortsetzen sollen.

MIETVERTRAG
Wir erstellen einen Mietvertrag der regelmäßig auf die aktuelle Rechtsprechung überprüft wird. Noch vor Weiterleitung an den Mieter, erhalten Sie als Vermieter den Vertrag und geben uns diesen nach Ihrer Prüfung und Zustimmung frei. Wir holen die erforderliche Unterschrift des Mieters ein und tragen dafür Sorge, dass etwaige Unterlagen wie Hausordnung, Lüftungs- und Reinigungshinweise ebenfalls anhängig sind. Im Anschluss erhalten Sie den Vertrag zur Gegenzeichnung.
Wir empfehlen, dass die Mietkaution mittels eines Sparbuches mit Verpfändungserklärung vom Mieter erbracht wird. Wünschen Sie die Zahlung auf Ihr eigenes Konto, weisen wir darauf hin, dass Sie das Geld unverzüglich insolvenzsicher – also getrennt von Ihrem eigenen Vermögen – auf einem treu händischen Konto anlegen müssen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.
ÜBERGABE
Erst wenn der Mieter die vereinbarte Kaution erbracht hat, führen wir die Übergabe der Mietfläche durch. Neben den Zählerständen für Wasser, Strom und Heizung wird auch der momentane Zustand der Fläche, sowie etwaige vorhandene Mängel in einem Protokoll festgehalten. Ebenso wird die Anzahl der übergebenen Schlüssel protokolliert. Bitte beachten Sie, dass es nicht zulässig ist, dass Sie als Vermieter einen Wohnungstürschlüssel behalten. Alle vorliegenden Schlüssel müssen dem Mieter ausgehändigt werden.